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"Die wirtschaftliche Stellung und das dadurch bedingte Bedürfnis, die gemeinsamen Interessen durch Zusammenschluss zu fördern, ist bei den Unternehmern wesentlich anders gestaltet, als bei den Arbeitern. Der Arbeiter - soweit er als solcher, d. h. als Faktor der Produktion, in Betracht kommt, also vorbehaltlich seiner Stellung als Konsument und als Staatsbürger - hat nur einen wirtschaftlichen Gegner, nämlich den Arbeitgeber. Der Unternehmer dagegen hat den wirtschaftlichen Kampf nach zwei Fronten zu führen. Da das Ziel seiner Tätigkeit, der geschäftliche Reingewinn, in dem Überschüsse des Erlöses über die Herstellungskosten besteht, so ist ihm damit eine doppelte Aufgabe gestellt, nämlich:§einerseits die Herstellungskosten möglichst zu erniedrigen,§andererseits die Höhe des Erlöses möglichst zu steigern." [...]§Der Jurist Wilhelm Kulemann erläutert in seinem dreibändigen Werk ausführlich die Organisation der Berufsvereine in Deutschland. Der dritte Band befasst sich mit den Zusammenschlüssen, Vereinen und Verbänden der Arbeitgeber.§Unveränderter Nachdruck der Originalausgabe der zweiten Auflage aus dem Jahr 1908.
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