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Die Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zur Bindung des Gesetzgebers an Vorbehaltsgrundrechte wird üblicherweise in eine - ältere, folgenlos gebliebene - "Wesensgehaltsjudikatur" und in eine neuere, aufhebungsfreudige "Verhältnismäßigkeitsrechtsprechung" geschieden. Beide Ansätze sind bislang ohne befriedigende dogmatische Begründung geblieben. Die auf argumentationstheoretischer Grundlage verfaßte Schrift bemüht sich, ausgehend von einer Entfaltung des Wesensgehaltsbegriffes anhand der Dogmatik zu Art. 19 Abs. 2 GG, in einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung die enge Verknüpfung dieser Judikaturlinien in ihrer historischen Entwicklung nachzuweisen. Dabei kann gezeigt werden, daß die Annahme einer Wesensgehaltsbildung im Rahmen der österreichischen Verfassungsrechtsordnung im wesentlichen auf die Forderung nach Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs hinausläuft. Eine befriedigende Begründung dieses Postulats gelingt nach Ansicht des Autors allein durch einen theoretisch-methodologischen Rekurs auf den Prinzipiencharakter von Freiheitsrechten.
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