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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Technische Universität Kaiserslautern, Veranstaltung: Seminar, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Berücksichtigung der drei Grundziele Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit bei allen energiewirtschaftlichen Entscheidungen hat nicht nur zu einer zuverlässigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft in Deutschland geführt, sondern war zugleich eine der wichtigsten Vorraussetzungen dafür, dass sich die Volkswirtschaft in der Vergangenheit positiv entwickelt hat. Seit wenigen Jahren vollzieht sich in der deutschen Energiepolitik ein grundlegender Wandel, der dadurch charakterisiert ist, dass neue energiepolitische Grundforderungen in den Vordergrund rücken: Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie, Öffnung des europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas, Schutz des Klimas. In letzter Zeit wurden auf energiepolitischem Gebiet grundlegende neue Festlegungen getroffen, um die drei Ziele des Energierechts (Wirtschaftlichkeit/ Wettbewerb, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit) bestens zu verwirklichen:Ein neues Energiewirtschaftsgesetz, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien mit Hilfe der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Aufnahme des Handels mit Zertifikaten zur CO
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