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Spektakuläre Zusammenbrüche und Unternehmenskrisen§der letzten Jahre (z.B. Metallgesellschaft, Bremer§Vulkan, Philipp Holzmann,Schneider etc.) haben den§Eindruck verfestigt, dass in vielen Unternehmen keine§oder nur veraltete Kontrollsysteme vorhanden sind.§Vor diesem Hintergrund ist in den letzten Jahren§wiederholt Kritik am deutschen System der§Unternehmensüberwachung (Corporate Governance) geübt§worden. Der Gesetzgeber hat auf die Schwächen im§System der Unternehmenskontrolle reagiert und sah§sich gezwungen, die vorhandenen Überwachungs- und§Kontrollstrukturen per Gesetz einer Neuordnung zu§unterziehen. Daher wurde das Gesetz zur Kontrolle§und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)§formuliert, das am 1.Mai 1998 in Kraft getreten ist.§Dabei handelt es sich u.a. um eine Erweiterung des§Aktien- und Handelsrechts, welches die Einführung§eines Frühwarnsystems, eines Controllings, eines§Internen Überwachungssystems und schließlich eines§Risikomanagementsystems (RMS) fordert.