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Der Lizenzvertrag ist der zentrale Transaktionstypus zur Verbreitung technischen Wissens, während das Kartellrecht dessen wichtigste Schranke bildet. In forschungs- und kapitalintensiven Branchen sind Lizenznehmer oft nur im Rahmen der Exklusivlizenz bereit, die erforderlichen Investitionen in eine Technologie zu tätigen. Auch Lizenzgeber haben häufig grosses Interesse daran, sich ein Gebiet oder eine Kundengruppe exklusiv vorzubehalten. Die Zusicherung der Exklusivität bildet dann die Grundlage zur Verbreitung technischen Wissens und innovativer Technologien. Gleichzeitig kann die Exklusivlizenz zur strategischen Marktaufteilung und -abschottung eingesetzt werden, was volkswirtschaftlich und kartellrechtlich unerwünscht ist. Während die Europäische Union dem Zusammenspiel von Immaterialgüter- und Kartellrecht seit langem die gebotene Aufmerksamkeit schenkt, hat sich in der Schweiz bisher kein eigenes Lizenzkartellrecht herausgebildet. Diese Arbeit analysiert und würdigt den unterschiedlichen Umgang der beiden Jurisdiktionen mit der Exklusivlizenz und zeigt anhand vertrags-, immaterialgüter- und kartellrechtlicher Überlegungen, wie klare und vorhersehbare Rahmenbedingungen für den Technologietransfer in der Schweiz und der Europäischen Union aussehen können.
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