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Im deutschen Kreditsicherungsrecht kommt der Sicherungstreuhand in Form der Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung eine zentrale Rolle zu. Im Gegensatz dazu war in Frankreich, abgesehen von einigen wenigen Fällen gesetzlicher Normierung mit sehr begrenztem Anwendungsbereich, eine treuhänderische Sicherheit lange Zeit unbekannt. Diesem als unbefriedigend empfundenen Zustand wollte der französische Gesetzgeber im Jahr 2007 durch Einführung der fiducie Abhilfe schaffen, die in der Ausprägung als fiducie-sûreté einer Verwendung als Kreditsicherheit offensteht. Christian Fix unterzieht die neu geschaffene französische Sicherungstreuhand einer Untersuchung aus rechtsvergleichender Perspektive. Die Herausarbeitung der dogmatischen Grundlagen der fiducie-sûreté steht dabei im Vordergrund der Betrachtung. Zugleich liefern die gewonnenen Untersuchungsbefunde wichtige Hinweise für die praktische Verwendung der fiducie-sûreté als Kreditsicherheit.
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