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In der Stiftungspraxis ist die Bedeutung der Stiftungssatzung kaum zu überschätzen: Wie das Handeln des Staates einem Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes unterliegt, so gilt für die Stiftungsorgane ein Vorrang und Vorbehalt der Stiftungssatzung. Ihre auf "ewigen" Bestand angelegte Unabänderlichkeit macht sie zu einem faszinierenden, sich allem Zeitgeistigen konsequent widersetzenden Gegenstand der Rechtswissenschaft. Philip Hahn untersucht in der vorliegenden Arbeit die Stiftungssatzung sowohl in historischer als auch dogmatischer Hinsicht: Im ersten Teil dokumentiert der Autor die Entwicklung des rechtlichen Rahmens von der Entstehung des BGB bis zur Stiftungsrechtsreform im Jahr 2002. Die Ergebnisse des historischen Teils bilden die Grundlage einer umfassenden Darstellung des Rechts der Stiftungssatzung de lege lata und de lege ferenda.