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Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im M?rz 2012 ist es erstmals m?glich geworden, die Gesellschafter in ein Insolvenzplanverfahren miteinzubeziehen. Dies stellt einerseits einen ma?geblichen Fortschritt f?r die deutsche Sanierungspraxis dar, verst?rkt jedoch andererseits das Spannungsfeld zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht und wirft in diesem Schnittbereich interessante neue Rechtsfragen auf: Welche gesellschaftsrechtlichen Regelungen k?nnen in einem Insolvenzplan getroffen werden? Entfaltet die mitgliedschaftliche Treuepflicht auch im er?ffneten Insolvenzplanverfahren noch ihre volle Wirkung? Gerrit M. Bulgrin nimmt zu diesen und weiteren Fragen Stellung und legt hinsichtlich des in der ?ffentlichkeit bekannt gewordenen Falls "Suhrkamp" ein besonderes Augenmerk auf die Rechtsschutzm?glichkeiten der Gesellschafter vor und w?hrend eines laufenden Insolvenzplanverfahrens.