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Seit September 1990 untersucht die Europäische Kommission im Zuge der EG-Fusionskontrollverordnung Zusammenschlüsse großer Unternehmen. Das Entstehen beziehungsweise das Verstärken marktbeherrschender Stellungen soll durch diese Kontrolle und durch die getroffenen Entscheidungen verhindert werden. In der vorliegenden Arbeit werden anhand von Firmenbilanzdaten die Effekte derjenigen Zusammenschlüsse untersucht, die von der Europäischen Kommission genehmigt oder unter Auflagen genehmigt wurden. Dabei soll beantwortet werden, ob tatsächlich keine marktmachtfördernde Fusion genehmigt wurde. Aus der empirischen Analyse geht hervor, dass bezogen auf dieses Ziel mehrheitlich die richtige Entscheidung von Seiten der Kommission getroffen wurde und keine Marktmachtsteigerung mit den Fusionen einherging. Jedoch kann auch festgestellt werden, dass die Mehrheit der untersuchten Fusionen effizienzmindernd war. Derartige Fusionen zu verhindern ist zwar nicht festgeschriebenes Ziel der Fusionskontrollverordnung, die Auswirkungen dieser Zusammenschlüsse auf die Gesamtwohlfahrt sind jedoch ebenso wenig günstig wie der Ausbau marktbeherrschender Stellungen.
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