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Die Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes stellt auch heute noch das Kernstück des europäischen Integrationsprozesses dar. Diesem Binnenmarktgedanken steht die von zahlreichen Kommunen praktizierte Privilegierung der ortsansässigen Bevölkerung und Unternehmen durch Einheimischenmodelle entgegen. Ziel der Untersuchung ist es, dieses Spannungsverhältnis zu durchleuchten und die durch das EG-Recht gesetzten Grenzen aufzuzeigen. Hierzu erläutert Andrea Roeßing die wesentlichen Erscheinungsformen von Einheimischenprivilegierungen. Sie analysiert deren Eingriffscharakter in das EG-Recht und stellt die nur vereinzelt vorhandenen Legitimationsmöglichkeiten nach den bisher anerkannten Rechtfertigungsgründen dar. Dennoch hält sie es für möglich, Einheimischenmodelle weitergehend mit dem EG-Recht in Einklang zu bringen. Aus einer Rechtsvergleichung unter Stützung aufdas Völkerrecht entwickelt die Verfasserin die kommunale Selbstverwaltung als neu anzuerkennenden Rechtfertigungsgrund, der zur Legitimation von Einheimischenmodellen herangezogen werden kann.
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