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Mit der Einführung des privaten Rundfunks wurden in der Bundesrepublik Deutschland in jedem Bundesland Landesmedienanstalten eingerichtet. Ihre Aufgaben sollten darin bestehen, die Zulassung der Rundfunkveranstalter zu kontrollieren und das Rundfunkprogramm auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hin zu beaufsichtigen. Über zehn Jahre nach dem sogenannten "Urknall" ist es nun an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen: Wie wurde die Aufsichtspraxis organisiert? Wie wurden Programmverstöße geahndet? Wie hat sich das Verhältnis zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten entwickelt? Die Autorin hat sich dieser Fragen im Bereich der Fernsehprogrammaufsicht angenommen und liefert eine detaillierte Analyse der Probleme der Aufsichtspraxis der ersten sieben Jahre. In ihrem Resümee schlägt sie aufgrund der dargelegten historischen Erfahrungen in der Programmaufsichtspraxis und aus steuerungstheoretischen Überlegungen vor, endlich zu einem der modernen Gesellschaft adäquaten Aufsichtsmodell im Sinne einer "regulierten Selbstkontrolle" zu kommen.
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