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Der Augsburg-Münchner-Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetzes (AME-FMedG) stellt eine grundsätzliche Novellierung des Fortpflanzungsmedizinrechts vor. Der Gesetzentwurf geht von dem Recht aller Menschen aus, medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken in Anspruch zu nehmen. Auf dieser Grundlage unterbreitet er Vorschläge für die Neuregelung der künstlichen Befruchtung, der Präimplantationsdiagnostik, der Samen- und Eizellenspende, des Embryonentransfers, der Leihmutterschaft und des Umgangs mit "überzähligen" Embryonen. Missbräuchliche Fortpflanzungstechniken, wie die Geschlechtswahl, die Keimbahnintervention, das Klonen sowie die Chimären- und Hybridbildung, sollen grundsätzlich untersagt werden.