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Im Urteil des berühmten Rechtshistorikers Roderich Stintzing war Johann Gottlieb Heineccius (1681-1741) "unter den deutschen Juristen des 18. Jahrhunderts vielleicht der bedeutendste, jedenfalls derjenige, welcher den umfassendsten Reichthum gelehrten, namentlich historischen Wissens mit gediegener philosophischer Bildung verband". Seine Historia Iuris Civils Romani Ac Germanici von 1733, die hier in der vom Verfasser noch selbst redigierten zweiten Auflage von 1740 neu gedruckt wird, muss zu den rechtshistorischen Standarddarstellungen des 18. Jahrhunderts und noch weit darüber hinaus gezählt werden. Sie wurde mehrfach überarbeitet und mit zusätzlichen Noten versehen. Das Handbuch wird damit zu einer wichtigen Quelle der Wissenschaftsgeschichte der in Deutschland gerade erst erblühten rechtsgeschichtlichen Forschung.
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