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Dass das Recht ohne Sprache und die Arbeit mit und an Sprache nicht gedacht werden kann, zeigt die Fülle sprachtheoretischer (und hier vor allem semantischer) Überlegungen in der juristischen Interpretationstheorie und Methodenlehre. Gesetzesauslegung und -anwendung ist so immer zugleich eine semantische Tätigkeit. Nicht alle der in juristischen Arbeiten diskutierten sprach- und bedeutungstheoretischen Annahmen entsprechen jedoch dem Stand der modernen Sprachwissenschaft. Auch folgt ihre Rezeption anscheinend den vorgegebenen Konfliktlinien juristischer Methodenschulen ("subjektive" oder "objektive" Lehre; Auslegung oder Analogie; Rechtsanwendung oder Rechtsfortbildung; Präzisionsideale der Logischen Semantik oder Freiheiten der Hermeneutik usw.). Nur selten bewirkt die Aufnahme sprachtheoretischer Annahmen eine Infragestellung liebgewordener rechtstheoretischer Grundpositionen selbst. Das Buch soll durch die aus der Sicht eines Sprachwissenschaftlers vorgenommene Bestandsaufnahme, Analyse und Kritik der juristischen Semantik und Sprachtheorie einen Überblick über die Diskussionslage geben und zugleich Auswege aus scheinbaren Dilemmata des juristischen Methodenstreits aufzeigen.
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