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Zum Werk§Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung) gilt europaweit seit dem 11. Juli 2013. Die Verordnung ist eine Weiterentwicklung der bislang geltenden Richtlinie, die noch in nationales Recht umzusetzen war. it der EU-Verordnung wird das Kosmetikrecht nunmehr einheitlich geregelt.§Neue Ziele dieser EU-Verordnung sind insbesondere§- klare Regelungen zur Produktverantwortlichkeit§- Produktnotifizierung§- Bekanntgabe zu Nanomaterialien§- einheitliche Kennziechnung§- Kriterienkatalog für Werbeaussagen§Vorteile auf einen Blick§- erste Kommentierung zur neuen EU-Kosmetikverordnung auf dem Markt§- umfassende Auswertung der auf das neue Recht anwendbaren Rechtsprechung§- berücksichtigt durchgängig auch die Besonderheiten der Rechtsanwendung in Österreich§Zielgruppe§Für Unternehmen der Kosmetikindustrie in Deutschland und Österreich, Rechtsanwälte und andere Berater von Instituten und Laboren sowie mit diesem Rechtskreis befasste Behörden und Gerichte.
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