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Dr. iur. Marie Munk (1885 1978) war 1924 die erste Rechtsanwältin in Berlin und 1930 eine der ersten Richterinnen in Deutschland. 1914 gründete sie in Berlin mit Kolleginnen den Deutschen Juristinnen-Verein und 1932 den deutschen Zweig der International Federation of Business and Professional Women. Als Rechtsspezialistin des Bundes Deutscher Frauenvereine wurde sie nach 1918 durch zahlreiche Vorschläge zur Familienrechtsreform (eheliches Güterrecht, Scheidungsrecht, elterliche Gewalt und uneheliche Kinder) zur fachlich am stärksten beachteten Juristin Deutschlands.§Wegen ihrer jüdischen Herkunft wurde Munk 1933 aus dem Justizdienst entlassen. 1936 emigrierte sie in die Vereinigten Staaten. Ab 1939 arbeitete sie als Gastprofessorin, nach ihrer Einbürgerung 1943 auch wieder als Rechtsanwältin.