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Durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15.07.1992 wurde die Rasterfahndung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Nach den §98a - 98c StPO ist es nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, für die Zwecke der Strafverfolgung elektronisch gespeicherte Datenbestände auf das (Nicht-)Vorliegen von bestimmten Prüfungsmerkmalen hin auszuwerten. Die Untersuchung von Siebrecht stellt die Rasterfahndung nicht nur mit polizeifremden, sondern vor allem auch diejenige mit polizeiinternen Dateien (INPOL) in einen umfassenden verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Kontext. Dabei kommt die Analyse zu dem Ergebnis einer weitgehenden Verfassungswidrigkeit der jetzigen gesetzlichen Regelung der §98a - 98c StPO. Es werden jedoch Möglichkeiten aufgezeigt, wie rechtliche Rahmenbedingungen gestaltet sein müssen, damit die mit den elektronischen Fahndungsmethoden verbundenen Grundrechtseingriffe rechtsstaatlich legitimiert und kontrollierbar sind.
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