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Lässt sich die Präsenz dogmatischen Denkens als Beleg für den europäischen Charakter des englischen Rechts anführen? Martin Flohr erhellt den geistesgeschichtlichen Hintergrund des englischen Rechtsdenkens, zeichnet ein Bild der englischen Rechtsmentalität und deckt die institutionellen Hindernisse auf, die der Verbreitung dogmatischer Methoden entgegenstanden. Seit einigen Jahren ist ein tiefgreifender Wandel des Selbstverständnisses englischer Universitätsjuristen zu beobachten. In der lebhaften Debatte darüber, ob und gegebenenfalls wie das Fallrecht systematisiert werden kann, ohne es zu verfälschen und seiner Anpassungsfähigkeit zu berauben, wird der Mentalitätsbruch besonders deutlich. Während die ältere Generation der Rechtslehrer sich mit einer akkuraten Darstellung der Kasuistik begnügt hatte, sucht der wissenschaftliche Nachwuchs nach der inneren Struktur des Rechts sowie den bestmöglichen Erklärungen für dessen Regeln. Martin Flohr stellt verschiedene Forschungsansätze vor, die eine Rationalisierung des Privatrechts versprechen, und eröffnet damit auch eine neue Perspektive auf die Grundlagen der kontinentaleuropäischen Jurisprudenz.