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Eine Welt ohne Kommentare? Für den deutschen Juristen ist das kaum denkbar. Die wichtigsten Gesetzeskommentare stehen auf dem Schreibtisch jedes Juristen, und in der Praxis wird das Recht weniger dem Gesetz als dem Kommentar entnommen. Auch für die europäischen Juristen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit bestand die juristische Welt im Wesentlichen aus Kommentaren und Referenztexten. Gleichwohl ist bislang kaum untersucht, wie der Kommentar als Medium des juristischen Diskurses im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Praxis wirkt und welche Strukturmerkmale und diskursive Funktionen als typisch für einen juristischen Kommentar gelten können. Im epochenübergreifenden historischen Vergleich analysiert David Kästle-Lamparter die "Kommentarlandschaft" verschiedener Wissenschaftskulturen und zeigt die Konstanten und Variablen der Kommentarliteratur in der Geschichte des Rechts auf. Auf dieser Grundlage werden Ansätze zu einer rechtstheoretischen Phänomenologie des juristischen Kommentars sichtbar.